KI-Kennzeichnungspflicht: Was gilt jetzt wirklich?

Die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 des EU AI Acts gelten seit dem 2. August 2026. Wer KI-generierte Bilder, Videos oder Texte veröffentlicht, muss das kennzeichnen oder riskiert empfindliche Strafen. Was genau gilt, für wen und wie es richtig geht.

15 Mio. € Max. Bußgeld  |  Aug. 2026 Volle Anwendung  |  Art. 50 EU AI Act

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben beruhen auf dem Wissensstand vom August 2026 und können sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder behördliche Auslegung ändern. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall empfehlen wir eine auf IT- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

01 – Was ist der EU AI Act und warum ist er jetzt relevant?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung Künstlicher Intelligenz. Er trat im August 2024 in Kraft und wird schrittweise angewendet. Seit August 2026 gelten die Regelungen des Artikels 50 vollständig. Dieser regelt unmittelbar, was Unternehmen, Agenturen und Content-Ersteller in ihrer täglichen Arbeit betrifft: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Der EU AI Act gilt für alle Unternehmen und Personen, die in der Europäischen Union tätig sind oder deren Inhalte auf Nutzerinnen und Nutzer in der EU abzielen. Das betrifft damit de facto jede Website, jeden Instagram-Account und jeden Newsletter, der sich an ein europäisches Publikum richtet. Wichtig zu wissen: Der EU AI Act ist kein reines Technikgesetz. Er betrifft direkt die tägliche Kommunikations- und Marketingarbeit von Unternehmen, überall dort, wo KI-Tools für die Content-Erstellung eingesetzt werden.

02 — Was muss gekennzeichnet werden?

Artikel 50 des EU AI Acts unterscheidet nach Inhaltstyp und Risikopotenzial. Die Grundregel lautet: Je realistischer ein KI-generierter Inhalt wirkt und je größer das Täuschungspotenzial, desto strenger ist die Kennzeichnungspflicht.
Inhaltstyp Pflicht? Hinweis
Fotorealistisches KI-Bild Wirkt wie echtes Foto PFLICHT Immer, unabhängig von Plattform oder Zweck
KI-Video / Deepfake Reale Personen, Orte PFLICHT Auch KI-Effekte auf realen Aufnahmen
KI-Stimme / Voice-Over PFLICHT Auch als Hintergrundstimme
KI-Chatbot gegenüber Nutzern PFLICHT Offenlegung beim ersten Satz, Name allein reicht nicht
KI-Text zu öffentlichen Themen News, Politik, Massenverbreitung PFLICHT Hinweis am Anfang des Textes
Abstrakt / Semi-realistisch EMPFOHLEN Grauzone, schützt vor UWG-Abmahnung
KI-Text Marketing / Social Inhaltlich redigiert EMPFOHLEN Keine gesetzliche Pflicht, freiwillig empfohlen
Comic / Cartoon / Illustration KEINE PFLICHT Intern als KI-Werk dokumentieren empfohlen

03 – Kennzeichnungspflicht bei redaktionell bearbeitetem KI-Content?

Eine der haeufigsten Fragen in der Praxis: Muss ein KI-generierter Text gekennzeichnet werden, wenn er nach der Erstellung inhaltlich geprueft, ueberarbeitet und als eigene Leistung freigegeben wurde?

Grundregel: Wenn KI als Schreibwerkzeug eingesetzt wird und der Text inhaltlich geprüft, angepasst und als eigene Leistung freigegeben wird, besteht nach aktuellem Stand grundsätzlich keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht nach EU AI Act Art. 50. Die Rechtslage entwickelt sich jedoch weiter.

Grauzone (UWG): Wenn die Überarbeitung rein oberflächlich war und der KI-Text im Wesentlichen unverändert bleibt, kann nach UWG Paragraph 5a eine Kennzeichnungspflicht entstehen, insbesondere wenn die KI-Herkunft für Kaufentscheidungen oder Meinungsbildung relevant ist.

Pflicht trotz Redigieren (Art. 50 Abs. 4 EU AI Act): Bei Texten zu politischen oder öffentlichen Themen, die zur Massenverbreitung bestimmt sind, gilt die Kennzeichnungspflicht unabhängig davon, wie intensiv der Text nachbearbeitet wurde.

Empfehlung: Auch ohne gesetzliche Pflicht empfehlen wir eine freiwillige Kennzeichnung: „Erstellt mit KI-Unterstützung, inhaltlich geprüft und redigiert.“ Das schützt vor UWG-Abmahnungen und ist angesichts der sich dynamisch entwickelnden Rechtslage ein sinnvoller Schutz.

04 – Wie muss eine Kennzeichnung aussehen?

Artikel 50 EU AI Act definiert vier verbindliche Anforderungen. Es reicht nicht, irgendwo im Kleingedruckten einen Hinweis zu hinterlegen.
Klar erkennbar„Clear and distinguishable“ — auf den ersten Blick sichtbar. Nicht versteckt oder schwer lesbar.
Falsch: Semi-transparentes Wasserzeichen
Richtig: Sichtbares Badge direkt im Bild
Sofort sichtbarSpaetestens bei der ersten Interaktion — nicht erst nach Scrollen.
Falsch: Nur im Impressum
Richtig: Im Bild oder direkt in der Caption
Ausreichend KontrastLesbarer Text zum Hintergrund — egal welches Motiv dahinter liegt.
Falsch: Weisse Schrift auf hellem KI-Hintergrund
Richtig: Dunkles Badge auf hellem Bild
MaschinenlesbarAuch technisch hinterlegbar. Empfohlen: C2PA-Metadaten, Alt-Text. Aktuell noch keine zwingende Norm.
Falsch: Nur ein Bild-Icon ohne Alt-Text
Richtig: Alt-Text mit KI-Hinweis

Achtung: Wasserzeichen ist nicht gleich KI-Label. Ein klassisches Wasserzeichen ist bewusst dezent. Ein KI-Label hat das exakte Gegenteil zum Ziel: maximale Sichtbarkeit.

Praktische Umsetzung bei Instagram Reels

Bei Instagram Reels gibt Meta technische Mindestabstände vor: mindestens 65 Pixel zu den Seiten und 672 Pixel zum unteren Bildrand. Wird das KI-Label außerhalb dieser Zone platziert, ist es für Nutzende nicht sichtbar und erfüllt damit die Anforderung nach Art. 50 EU AI Act nicht. Die Safe Zone einzuhalten ist in der Praxis keine Option, sondern Voraussetzung für eine rechtskonforme Kennzeichnung. Empfohlene Badge-Größe: 8 bis 12 Prozent der Bildbreite.

05 — Plattform-spezifische Regeln

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen haben die großen Plattformen eigene Kennzeichnungssysteme eingeführt, mit teils sofortigen Konsequenzen bei Verstoß.

Plattform Regelung Bei Verstoß
Meta (Instagram, Facebook) KI-Label-System gemäß Meta-Nutzungsbedingungen. Safe Zones: mind. 65 px (Seite), 672 px (unterer Rand). Account-Einschränkung oder Sperrung
TikTok KI-Disclosure-Funktion verpflichtend bei realistischen Gesichtern, Stimmen und Ereignissen. Content-Entfernung, Account-Sperre
YouTube KI-Disclosure im Creator Studio bei realistischen synthetischen Inhalten verpflichtend. Video-Entfernung, Kanal-Sanktionen
LinkedIn Keine eigene Pflichtfunktion. UWG gilt. Freiwilliger Hinweis empfohlen. Zivilrechtliche Abmahnung möglich
Website / Newsletter Eigenverantwortliche Kennzeichnung. Footer-Hinweis empfohlen. UWG-Abmahnung durch Mitbewerber

06 – Bußgelder und rechtliche Risiken

Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht treffen Unternehmen auf mehreren Ebenen gleichzeitig: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % Jahresumsatz nach EU AI Act, Abmahnungen nach UWG durch Mitbewerber oder Verbände, sowie sofortige Sperren durch Plattformen ohne Vorwarnung.

Interne Richtlinien und Schulungen sind daher nicht nur sinnvoll, sie können im Ernstfall zur Haftungsminimierung beitragen.

Was noch kommt: C2PA (maschinenlesbare Metadaten) und ein einheitliches EU-KI-Label-Symbol sind in Diskussion bzw. Entwicklung, aber noch kein verbindlicher Standard. Bis dahin gilt: eigene sichtbare Kennzeichnung mit Text.

07 — Was bedeutet das konkret in der Praxis?

Fuer KI-Bilder und Videos

Jedes fotorealistisch wirkende KI-Bild braucht ein sichtbares Label direkt im Bild, nicht nur in der Caption. Das Label muss lesbaren Text enthalten, ausreichend kontrastreich sein und in der Safe Zone der jeweiligen Plattform liegen. Das plattformeigene KI-Label (Meta, TikTok, YouTube) sollte zusätzlich aktiviert werden, es ersetzt das visuelle Label im Bild nicht, ergänzt es aber sinnvoll.

Für Texte und Newsletter

Wer KI-Texte inhaltlich redigiert und als Autor verantwortet, unterliegt grundsätzlich keiner Kennzeichnungspflicht, mit Ausnahme von Inhalten zu politischen oder öffentlich relevanten Themen (Art. 50 Abs. 4 EU AI Act). Eine freiwillige Kennzeichnung ist dennoch empfehlenswert. Ein Footer-Hinweis wie „Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft“ schützt proaktiv vor Abmahnungen.

Intern: Dokumentation und Schulung

Unternehmen sollten intern festlegen, welche KI-Tools fuer welche Zwecke genutzt werden, wie KI-Inhalte gekennzeichnet werden und wer die Freigabe verantwortet. Eine schriftliche KI-Nutzungsrichtlinie kann ein wesentlicher Baustein zur Haftungsminimierung sein.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel gibt den Wissensstand vom August 2026 wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die dargestellten Regelungen können sich ändern. Für verbindliche rechtliche Auskünfte empfehlen wir eine auf IT- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Sislak Design GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.

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